|  | | | Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dolmetschleistungen | | Geltungsbereich Diese
Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Dolmetschern und Ihren
Auftraggebern, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich
unabdingbar vorgeschrieben ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
sind für den Dolmetscher nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt
hat.
Umfang des Dolmetschauftrags Der Dolmetschauftrag wird nach
den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig
ausgeführt. Der Dolmetscher ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen
zu arbeiten. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung übernimmt er nicht. Das
Produkt der Dolmetschleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung
bestimmt. Seine Aufzeichnung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Dolmetschers
zulässig. Jede weitere Verwendung (z. B. Direktübertragung) bedarf einer
gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Die Urheberrechte des Dolmetschers
bleiben vorbehalten. Der Auftraggeber haftet auch für unbefugte Aufnahmen
durch Dritte.
Ersatz Sollte der Dolmetscher aus wichtigem Grund
an der Erfüllung des Vertrages verhindert sein, so hat er nach besten Kräften
und soweit ihm dies billigerweise zuzumuten ist, dafür zu sorgen, dass an
seiner Stelle ein Fachkollege die Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt.
Dessen Verpflichtung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
Mitwirkungs-
und Aufklärungspflicht des Auftraggebers Der Auftraggeber hat den
Dolmetscher rechtzeitig über den besonderen Ausführungsrahmen des Dolmetschauftrags
zu unterrichten, wobei erschwerte Bedingungen oder bestimmte Leistungen
nach Absprache evtl. gesondert in Rechnung gestellt werden (Aufnahme auf
Tonträger, Filmvorführungen etc.). Informationen und Unterlagen,
die zur Durchführung der Dolmetschleistung notwendig sind, hat der Auftraggeber
unaufgefordert und rechtzeitig dem Dolmetscher zur Verfügung zu stellen (Terminologie, interne Begriffe, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.) Fehler, die sich
aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des
Dolmetschers.
Haftung Der Dolmetscher haftet ausschließlich
bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung ist auf die Höhe
des vereinbarten Honorars beschränkt. Eine Haftung für Folgeschäden
ist ausgeschlossen.
Berufsgeheimnis Der Dolmetscher ist verpflichtet,
sämtliche ihm bei der Ausführung dieses Vertrags bekannt werdenden Informationen
streng vertraulich zu behandeln und keinen Nutzen daraus zu ziehen.
Vergütung Die
Vergütung ist ohne Abzug zahlbar und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer. Sie wird mit der Ausführung des Auftrags fällig. Der
Dolmetscher hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der
tatsächlich anfallenden und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen.
In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Der Dolmetscher kann bei umfangreichen Dolmetschaufträgen einen Vorschuss verlangen, der
für die Durchführung des Auftrags objektiv notwendig ist.
Höhere
Gewalt Im Falle der höheren Gewalt sind die Parteien von ihren Verpflichtungen
befreit, soweit diese Verpflichtungen von der höheren Gewalt betroffen sind.
Dies gilt nicht für bereits entstandene Zahlungsverpflichtungen. Der Auftraggeber
ist im übrigen verpflichtet, bereits beim Dolmetscher entstandene Kosten
zu ersetzen und bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen.
Absage Bei
Kündigung des Vertrags durch den Auftraggeber oder bei Verzicht des Auftraggebers
auf die Dienste des Dolmetschers für den im Auftrag vereinbarten Termin oder
unter den hierin festgelegten Bedingungen hat der Dolmetscher Anspruch auf das
vereinbarte Honorar sowie die Erstattung der ihm nachweislich entstandenen Kosten.
Soweit der Dolmetscher für den Termin des gekündigten Vertrages einen
anderen Auftrag erhält, kann er die hierfür gezahlte Vergütung
vom Honorar für den gekündigten Auftrag in Abzug bringen.
Anwendbares
Recht Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche
gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Dolmetschers oder der Sitz seiner beruflichen Niederlassung.
Salvatorische Klausel Sofern eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein
sollte, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe
kommt.
Änderungen und Ergänzungen Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen
1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen
dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes
ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben
ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für
den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich
anerkannt hat.
2. Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber
erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über
gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten
(Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der
Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung
etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt
der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug rechtzeitig
vor Drucklegung, sodass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen
kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung
notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Übersetzer bei Erteilung
des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen,
Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder
verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen
ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte
an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt
werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er
den Übersetzer frei.
4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
(1) Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung
vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung
von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.
(2) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber
unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
(3) Beseitigt der Übersetzer die geltend gemachten Mängel
nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung
ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen,
so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf
dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen
oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder
vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als
gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung
weiterhin Mängel aufweist.
5. Haftung
(1) Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und
Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden,
die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen
bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Der Übersetzer
trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung
bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle
der Verletzung von Hauptpflichten.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Übersetzer auf Ersatz
eines nach Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf 5.000 EUR
begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines
höheren Schadensersatzanspruchs möglich.
(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1)
und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit.
(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen
Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren,
sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der
Übersetzung.
(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen §
634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt.
Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.
6. Berufsgeheimnis
Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle
Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit
für den Auftraggeber bekannt werden.
7. Mitwirkung Dritter
(1) Der Übersetzer ist berechtigt, zur Ausführung des
Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer
dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend
Nr. 6. verpflichten.
8. Vergütung
(1) Die Rechnungen des Übersetzers sind fällig und zahlbar
ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer.
(3) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch
auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber
abgestimmten Aufwendungen. - privatkunden raus - In allen Fällen
wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich
berechnet. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen
einen angemessenen Vorschuss verlangen. Der Übersetzer kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe
seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig
ist.
(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach
Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung
geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze
des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG)
nicht.
9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein
Nutzungsrecht.
(2) Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht
vor.
10. Rücktrittsrecht
Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht,
dass der Übersetzer die Anfertigung von Übersetzungen im
Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise
bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der Übersetzer
mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt
hat.
11. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche
gilt deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Übersetzers oder
der Sitz seiner beruflichen Niederlassung.
(3) Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.
12. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit
oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die
unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die
dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst
nahe
kommt.
13. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig,
wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für
die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
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